Hilfsmittel IV und AHV

Hilfsmittel der IV und der AHV — wer zahlt was?

Rollstuhl, Hörgerät, Perücke, orthopädische Schuhe: bis zum Referenzalter zahlt die Invalidenversicherung nach der Liste der HVI, danach die AHV nach der viel kürzeren Liste der HVA — oft nur einen Beitrag. Hier sind alle 48 IV- und 8 AHV-Positionen mit Bedingungen und Beträgen.

Beispiel Hörgeräte: die IV zahlt eine Pauschale von Fr. 840.– (ein Ohr) oder Fr. 1650.– (beide Ohren), die AHV 75 Prozent davon (Fr. 630.– bzw. Fr. 1237.50). IV 5.07 · AHV 5.57

Unklar, wer zahlt, oder abgelehnt? Hilfsmittel-Check: zuständige Versicherung, Bedingungen, Betrag, nächste Schritte — CHF 19.

Gleiches Hilfsmittel bei IV und AHV

IVAHV
Orthopädische Massschuhe und orthopädische Serienschuhe einschliesslich Fertigungskosten 4.014.51
Gesichtsepithesen5.025.52
Perücken5.065.56
Hörgeräte5.075.57
Besondere Bestimmungen für implantierte und knochenverankerte Hörgeräte sowie Mittelohrimplantate5.07.15.57.1
Sprechhilfegeräte nach Kehlkopfoperationen5.085.58
Rollstühle ohne motorischen Antrieb9.019.51
Lupenbrillen11.0711.57

Liste der IV (HVI)

1 Prothesen

2 Orthesen

4 Schuhwerk und orthopädische Schuheinlagen

5 Hilfsmittel für den Kopfbereich

9 Rollstühle

10 Motorfahrzeuge und Invalidenfahrzeuge

11 Hilfsmittel für blinde und hochgradig sehbehinderte Personen

12 Gehhilfen

14 Hilfsmittel für die Selbstsorge

15 Hilfsmittel für den Kontakt mit der Umwelt

Liste der AHV (HVA)

4 Schuhwerk

5 Hilfsmittel für den Kopfbereich

9 Rollstühle

11 Hilfsmittel für Sehbehinderte