Hilfsmittel IV und AHV

Start › AHV › 11 Hilfsmittel für Sehbehinderte

AHV-Hilfsmittel 11.57: Lupenbrillen

sofern hochgradig Sehschwache nur mit diesem Behelf lesen können. Die Kostenbeteiligung der Versicherung beträgt höchstens 590 Franken für monokulare Lupenbrillen, 900 Franken für binokulare Lupenbrillen, 1334 Franken für monokulare Fernrohrlupenbrillen und 2048 Franken für binokulare Fernrohrlupenbrillen und kann höchstens alle fünf Jahre beansprucht werden. Ein früherer Ersatz ist auf ärztliche Begründung hin möglich.

Beträge im Text : Fr. 590.–, Fr. 900.–, Fr. 1’334.–, Fr. 2’048.–

Bei der IV : 11.07 — Lupenbrillen, Ferngläser und Filtergläser. Für hochgradig Sehbehinderte: sofern sie nur mit diesen Behelfen lesen können oder dadurch ihre visuelle Situation erheblich verbessert wird.

Antrag geplant oder abgelehnt? Hilfsmittel-Check für AHV 11.57: CHF 19