Start › IV › 11 Hilfsmittel für blinde und hochgradig sehbehinderte Personen
IV-Hilfsmittel 11.07: Lupenbrillen, Ferngläser und Filtergläser
Für hochgradig Sehbehinderte: sofern sie nur mit diesen Behelfen lesen können oder dadurch ihre visuelle Situation erheblich verbessert wird.
Bei der AHV : 11.57 — Lupenbrillen. sofern hochgradig Sehschwache nur mit diesem Behelf lesen können. Die Kostenbeteiligung der Versicherung beträgt höchstens 590 Franken für monokulare Lupenbrillen, 900 Franken für binokulare Lupenbrillen, 1334 Franken für monokulare Fernrohrlupenbrillen und 2048 Franken für binokulare Fernrohrlupenb…
Antrag geplant oder abgelehnt? Hilfsmittel-Check für IV 11.07: CHF 19