Start › IV › 11 Hilfsmittel für blinde und hochgradig sehbehinderte Personen
IV-Hilfsmittel 11.06: Lese- und Schreibsysteme
Für Blinde und hochgradig Sehbehinderte, die nur mit einem solchen System lesen oder dadurch mit der Umwelt erheblich leichter Kontakt aufnehmen können und die über die notwendigen intellektuellen Fähigkeiten zur Bedienung des Systems verfügen. Die Kosten für das Erlernen des Maschinenschreibens gehen zulasten der versicherten Person. Die Abgabe erfolgt leihweise.
Diese Position gibt es in der Liste der AHV nicht: ab dem Referenzalter besteht dafür grundsätzlich kein AHV-Anspruch (ausser Besitzstand aus der IV).
Antrag geplant oder abgelehnt? Hilfsmittel-Check für IV 11.06: CHF 19