Unabhängige Website, keine Behörde, keine IV-Stelle und keine Ausgleichskasse. Quellen: Verordnung des EDI über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV (HVI, SR 831.232.51) und durch die AHV (HVA, SR 831.135.1), Anhänge, Stand 1. Januar 2024 (Fedlex). Massgebend ist allein der amtliche Text; über den Anspruch entscheiden IV-Stelle oder Ausgleichskasse.
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