Hilfsmittel IV und AHV

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IV-Hilfsmittel 11.04: Abspielgeräte für Tonträger

Für Blinde und hochgradig Sehbehinderte zum Abspielen von auf Tonträger gesprochener Literatur. Der Höchstbetrag beträgt 200 Franken inklusive MWST.

Beträge im Text : Fr. 200.–

Diese Position gibt es in der Liste der AHV nicht: ab dem Referenzalter besteht dafür grundsätzlich kein AHV-Anspruch (ausser Besitzstand aus der IV).

Antrag geplant oder abgelehnt? Hilfsmittel-Check für IV 11.04: CHF 19

11 Hilfsmittel für blinde und hochgradig sehbehinderte Personen