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IV-Hilfsmittel 11.04: Abspielgeräte für Tonträger
Für Blinde und hochgradig Sehbehinderte zum Abspielen von auf Tonträger gesprochener Literatur. Der Höchstbetrag beträgt 200 Franken inklusive MWST.
Beträge im Text : Fr. 200.–
Diese Position gibt es in der Liste der AHV nicht: ab dem Referenzalter besteht dafür grundsätzlich kein AHV-Anspruch (ausser Besitzstand aus der IV).
Antrag geplant oder abgelehnt? Hilfsmittel-Check für IV 11.04: CHF 19