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IV-Hilfsmittel 5.07.1: Implantierte und knochenverankerte Hörgeräte
Das Bundesamt für Sozialversicherungen legt die Beteiligung der Versicherung an externen Komponenten von implantierten und knochenverankerten Hörgeräten sowie Mittelohrimplantaten fest. Die Dienstleistungspauschale für die Anpassung und die Nachbetreuung für knochenverankerte Hörgeräte und Mittelohrimplantate beträgt für Erwachsene 1000 Franken bei monauraler Versorgung und 1500 Franken bei binauraler Versorgung. Für Kinder unter 18 Jahren beträgt sie 1300 Franken bei monauraler Versorgung und 1950 Franken bei binauraler Versorgung. Die Pauschale wird gegen Vorlage des gesamten Rechnungsbetrages und der entsprechenden Belege ausgerichtet. Die Pauschale für Batteriekosten bei Cochlea-Implantaten beträgt pro Kalen-derjahr 400 Franken bei monauraler Versorgung und 800 Franken bei binauraler Versorgung. Die Pauschale für Batteriekosten bei knochenverankerten Hörgeräten sowie Mittelohrimplantaten beträgt pro Kalenderjahr 60 Franken bei monauraler Versorgung und 120 Franken bei binauraler Versorgung.
Beträge im Text : Fr. 60.–, Fr. 120.–, Fr. 400.–, Fr. 800.–, Fr. 1’000.–, Fr. 1’300.–, Fr. 1’500.–, Fr. 1’950.–
Antrag geplant oder abgelehnt? Hilfsmittel-Check für IV 5.07.1: CHF 19