Hilfsmittel IV und AHV

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IV-Hilfsmittel 5.07.1: Implantierte und knochenverankerte Hörgeräte

Das Bundesamt für Sozialversicherungen legt die Beteiligung der Versicherung an externen Komponenten von implantierten und knochenverankerten Hörgeräten sowie Mittelohrimplantaten fest. Die Dienstleistungspauschale für die Anpassung und die Nachbetreuung für knochenverankerte Hörgeräte und Mittelohrimplantate beträgt für Erwachsene 1000 Franken bei monauraler Versorgung und 1500 Franken bei binauraler Versorgung. Für Kinder unter 18 Jahren beträgt sie 1300 Franken bei monauraler Versorgung und 1950 Franken bei binauraler Versorgung. Die Pauschale wird gegen Vorlage des gesamten Rechnungsbetrages und der entsprechenden Belege ausgerichtet. Die Pauschale für Batteriekosten bei Cochlea-Implantaten beträgt pro Kalen-derjahr 400 Franken bei monauraler Versorgung und 800 Franken bei binauraler Versorgung. Die Pauschale für Batteriekosten bei knochenverankerten Hörgeräten sowie Mittelohrimplantaten beträgt pro Kalenderjahr 60 Franken bei monauraler Versorgung und 120 Franken bei binauraler Versorgung.

Beträge im Text : Fr. 60.–, Fr. 120.–, Fr. 400.–, Fr. 800.–, Fr. 1’000.–, Fr. 1’300.–, Fr. 1’500.–, Fr. 1’950.–

Bei der AHV : 5.57.1 — Besondere Bestimmungen für implantierte und knochenverankerte Hörgeräte sowie Mittelohrimplantate. Die AHV leistet 75 Prozent des Betrages der IV an die externen Komponenten von implantierten Hörgeräten, von knochenverankerten Hörgeräten sowie von Mittelohrimplantaten. Die AHV leistet an externe Komponenten von knochenverankerten Hörgeräte sowie von Mittelohrimplantaten zusätzlich eine Dienstleis…

Antrag geplant oder abgelehnt? Hilfsmittel-Check für IV 5.07.1: CHF 19

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