Hilfsmittel IV und AHV

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IV-Hilfsmittel 5.06: Perücken

Jährlicher Höchstbetrag: 1500 Franken inklusive MWST.

Beträge im Text : Fr. 1’500.–

Bei der AHV : 5.56 — Perücken. falls die äussere Erscheinung der Versicherten durch den fehlenden Haarschmuck beeinträchtigt wird. Die Kostenbeteiligung der Versicherung beträgt höchstens 1000 Franken pro Kalenderjahr.

Antrag geplant oder abgelehnt? Hilfsmittel-Check für IV 5.06: CHF 19

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