Hilfsmittel IV und AHV

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AHV-Hilfsmittel 5.56: Perücken

falls die äussere Erscheinung der Versicherten durch den fehlenden Haarschmuck beeinträchtigt wird. Die Kostenbeteiligung der Versicherung beträgt höchstens 1000 Franken pro Kalenderjahr.

Beträge im Text : Fr. 1’000.–

Bei der IV : 5.06 — Perücken. Jährlicher Höchstbetrag: 1500 Franken inklusive MWST.

Antrag geplant oder abgelehnt? Hilfsmittel-Check für AHV 5.56: CHF 19

5 Hilfsmittel für den Kopfbereich