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IV-Hilfsmittel 5.07.3: Hörgeräte für Kinder unter 18 Jahren
Der Höchstbetrag für die apparative Versorgung und die Nachbetreuung beträgt 2830 Franken bei monauraler Versorgung und 4170 Franken bei binauraler Versorgung, inklusive MWST. Die Kostenvergütung kann höchstens alle sechs Jahre beantragt werden; ein früherer Ersatz der Hörgeräte vor Ablauf dieser Frist ist möglich, wenn eine wesentliche Veränderung der Hörfähigkeit dies erfordert. Die Kostenvergütung wird direkt an die nach der Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Zulassung von Pädakustikern und Pädakustikerinnen zugelassenen Pädakustikerinnen und Pädakustiker ausgerichtet. Die Pauschale für Batteriekosten beträgt pro Kalenderjahr 60 Franken bei monauraler Versorgung und 120 Franken bei binauraler Versorgung. Die Reparaturpauschale richtet sich nach Ziff. 5.07.
Beträge im Text : Fr. 60.–, Fr. 120.–, Fr. 2’830.–, Fr. 4’170.–
Diese Position gibt es in der Liste der AHV nicht: ab dem Referenzalter besteht dafür grundsätzlich kein AHV-Anspruch (ausser Besitzstand aus der IV).
Antrag geplant oder abgelehnt? Hilfsmittel-Check für IV 5.07.3: CHF 19