Hilfsmittel IV und AHV

Start › IV › 5 Hilfsmittel für den Kopfbereich

IV-Hilfsmittel 5.01: Augenprothesen

Vergütung gemäss der Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Sozialversicherungen und den Lieferantinnen und Lieferanten von Augenprothesen. Artikel 24 Absatz 3 IVV bleibt vorbehalten.

Diese Position gibt es in der Liste der AHV nicht: ab dem Referenzalter besteht dafür grundsätzlich kein AHV-Anspruch (ausser Besitzstand aus der IV).

Antrag geplant oder abgelehnt? Hilfsmittel-Check für IV 5.01: CHF 19

5 Hilfsmittel für den Kopfbereich