Hilfsmittel IV und AHV

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IV-Hilfsmittel 1.03: Definitive Brust-Exoprothesen

Nach Mamma-Amputation oder bei Vorliegen eines Poland-Syndroms oder Agenesie der Mamma. Höchstbetrag pro Kalenderjahr 500 Franken für einseitige und 900 Franken für beidseitige Versorgung, inklusive MWST.

Vergütung gemäss Tarifvertrag mit dem Schweizerischen Verband der Orthopädie-Techniker (SVOT)

Beträge im Text : Fr. 500.–, Fr. 900.–

Diese Position gibt es in der Liste der AHV nicht: ab dem Referenzalter besteht dafür grundsätzlich kein AHV-Anspruch (ausser Besitzstand aus der IV).

Antrag geplant oder abgelehnt? Hilfsmittel-Check für IV 1.03: CHF 19

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