Hilfsmittel IV und AHV

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IV-Hilfsmittel 9.01: Rollstühle ohne motorischen Antrieb

Sofern anstelle eines Rollstuhls ein Kinder-Buggy abgegeben wird, beträgt die Kostenbeteiligung für Kinder unter 30 Monaten 300 Franken. Die Abgabe erfolgt leihweise.

Vergütung gemäss Tarifvertrag mit dem Dachverband der Schweizerischen Handels- und Industrievereinigungen der Medizinaltechnik (FASMED) und dem SVOT.

Beträge im Text : Fr. 300.–

Bei der AHV : 9.51 — Rollstühle ohne motorischen Antrieb. sofern sie voraussichtlich dauernd und ständig verwendet werden. Der Beitrag der Versicherung beträgt 900 Franken und kann höchstens alle fünf Jahre beansprucht werden. Bei invaliditätsbedingt notwendiger Spezialversorgung beträgt die Kostenbeteiligung 1840 Franken, bei zusätzlicher Notwendigkeit ei…

Antrag geplant oder abgelehnt? Hilfsmittel-Check für IV 9.01: CHF 19

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