Hilfsmittel IV und AHV

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IV-Hilfsmittel 15.05: Umweltkontrollgeräte

sofern eine schwerstgelähmte versicherte Person, die nicht in einem Spital oder einer spezialisierten Institution für Chronischkranke untergebracht ist, nur durch diese Vorrichtung mit der Umwelt in Kontakt treten kann oder sofern ihr dadurch die selbstständige Fortbewegung mit dem Elektrofahrstuhl innerhalb ihres Wohnbereichs ermöglicht wird. Die Abgabe erfolgt leihweise. Der Höchstbetrag für die für eine Abgabe notwendigen Dienstleistungen (Abklärung, Installation und Gebrauchstraining) beträgt 140 Franken pro Stunde exklusive MWST. Darin eingeschlossen sind Administrations- und Backoffice-Arbeiten des Leistungserbringers; diese können nicht separat verrechnet werden. Für das Hilfsmittel selbst wird der Einstandspreis bezahlt. Pro Hilfsmittelabgabe wird zusätzlich maximal eine Handlingpauschale von 190 Franken exklusive MWST vergütet. Notwendige Reisewege des Leistungserbringers werden mit maximal 0.70 Franken/km (exklusive MWST) vergütet.

Beträge im Text : Fr. 70.–, Fr. 140.–, Fr. 190.–

Diese Position gibt es in der Liste der AHV nicht: ab dem Referenzalter besteht dafür grundsätzlich kein AHV-Anspruch (ausser Besitzstand aus der IV).

Antrag geplant oder abgelehnt? Hilfsmittel-Check für IV 15.05: CHF 19

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