Hilfsmittel IV und AHV

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IV-Hilfsmittel 15.02: Elektrische und elektronische Kommunikationsgeräte

Für schwer sprech- und schreibbehinderte Versicherte, die zur Pflege des täglichen Kontakts mit der Umwelt auf ein solches Gerät angewiesen sind und über die notwendigen intellektuellen und motorischen Fähigkeiten zur Bedienung eines solchen Geräts verfügen. Die Abgabe erfolgt leihweise. Der Höchstbetrag für die für eine Abgabe notwendigen Dienstleistungen (Abklärung, Installation und Gebrauchstraining) beträgt 140 Franken pro Stunde exklusive MWST. Darin eingeschlossen sind Administrations- und Backoffice-Arbeiten des Leistungserbringers; diese können nicht separat verrechnet werden. Für das Hilfsmittel selbst wird der Einstandspreis bezahlt. Pro Hilfsmittelabgabe wird zusätzlich maximal eine Handlingpauschale von 190 Franken exklusive MWST vergütet. Notwendige Reisewege des Leistungserbringers werden mit maximal 0.70 Franken/km (exklusive MWST) vergütet.

Beträge im Text : Fr. 70.–, Fr. 140.–, Fr. 190.–

Diese Position gibt es in der Liste der AHV nicht: ab dem Referenzalter besteht dafür grundsätzlich kein AHV-Anspruch (ausser Besitzstand aus der IV).

Antrag geplant oder abgelehnt? Hilfsmittel-Check für IV 15.02: CHF 19

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