Hilfsmittel IV und AHV

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IV-Hilfsmittel 15.06: SIP-Videophones

sofern es einer gehörlosen oder hochgradig schwerhörigen versicherten Person, die in Gebärdensprache kommuniziert, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, die notwendigen Kontakte mit der Umwelt auf anderem Wege herzustellen und sie über die notwendigen intellektuellen und motorischen Fähigkeiten zur Bedienung eines Videophones verfügt. Die Abgabe erfolgt leihweise. Der Höchstbetrag beträgt 1700 Franken inklusive MWST.

Beträge im Text : Fr. 1’700.–

Diese Position gibt es in der Liste der AHV nicht: ab dem Referenzalter besteht dafür grundsätzlich kein AHV-Anspruch (ausser Besitzstand aus der IV).

Antrag geplant oder abgelehnt? Hilfsmittel-Check für IV 15.06: CHF 19

15 Hilfsmittel für den Kontakt mit der Umwelt