Hilfsmittel IV und AHV

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IV-Hilfsmittel 14.06.3: Autismusbegleithund für Kinder zwischen 4 und 9 Jahren

sofern die Eignung der versicherten Person und der Inhaberin oder des Inhabers der elterlichen Sorge als Hundehalterin oder Hundehalter von der Abgabestelle bestätigt wird. Der Anspruch besteht nur, wenn eine Autismus-Spektrum-Störung nach Ziffer 405 der Verordnung des EDI vom 3. November 2021 über Geburtsgebrechen ohne medizinische Kontraindikation zur Haltung eines Hundes vorliegt und der Einsatz des Hundes dem Erlernen der sicheren Fortbewegung im öffentlichen Raum dient. Die Abgabestelle des Autismusbegleithundes muss durch die Organisation Assistance Dogs International (ADI) zertifiziert sein. Die Versicherung vergütet einen Pauschalbeitrag von 20 280 Franken. Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen: 15 000 Franken für die Anschaffungskosten und 5280 Franken für Futter- und Tierarztkosten. Die Leistung kann nur einmal eingefordert werden.

Beträge im Text : Fr. 0.–, Fr. 280.–, Fr. 5’280.–

Diese Position gibt es in der Liste der AHV nicht: ab dem Referenzalter besteht dafür grundsätzlich kein AHV-Anspruch (ausser Besitzstand aus der IV).

Antrag geplant oder abgelehnt? Hilfsmittel-Check für IV 14.06.3: CHF 19

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