Start › IV › 14 Hilfsmittel für die Selbstsorge
IV-Hilfsmittel 14.06.3: Autismusbegleithund für Kinder zwischen 4 und 9 Jahren
sofern die Eignung der versicherten Person und der Inhaberin oder des Inhabers der elterlichen Sorge als Hundehalterin oder Hundehalter von der Abgabestelle bestätigt wird. Der Anspruch besteht nur, wenn eine Autismus-Spektrum-Störung nach Ziffer 405 der Verordnung des EDI vom 3. November 2021 über Geburtsgebrechen ohne medizinische Kontraindikation zur Haltung eines Hundes vorliegt und der Einsatz des Hundes dem Erlernen der sicheren Fortbewegung im öffentlichen Raum dient. Die Abgabestelle des Autismusbegleithundes muss durch die Organisation Assistance Dogs International (ADI) zertifiziert sein. Die Versicherung vergütet einen Pauschalbeitrag von 20 280 Franken. Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen: 15 000 Franken für die Anschaffungskosten und 5280 Franken für Futter- und Tierarztkosten. Die Leistung kann nur einmal eingefordert werden.
Beträge im Text : Fr. 0.–, Fr. 280.–, Fr. 5’280.–
Diese Position gibt es in der Liste der AHV nicht: ab dem Referenzalter besteht dafür grundsätzlich kein AHV-Anspruch (ausser Besitzstand aus der IV).
Antrag geplant oder abgelehnt? Hilfsmittel-Check für IV 14.06.3: CHF 19
14 Hilfsmittel für die Selbstsorge
- 14.01 — WC-Dusch- und WC-Trockenanlagen sowie Zusätze zu bestehenden Sanitäreinrichtungen
- 14.02 — Krankenheber
- 14.03 — Elektrobetten (mit Aufzugbügel, jedoch ohne Matratze und sonstiges Zubehör)
- 14.04 — Invaliditätsbedingte bauliche Änderungen in der Wohnung
- 14.05 — Hebebühnen, Treppenlifte und Rampen sowie Beseitigung oder Änderung von baulichen Hindernissen im und um den Wohn-, Arbeits-, Ausbildungs- und Schulungsbereich
- 14.06.2 — Epilepsiewarnhund für Kinder ab 4 Jahren sowie für Erwachsene