Hilfsmittel IV und AHV

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IV-Hilfsmittel 14.03: Elektrobetten (mit Aufzugbügel, jedoch ohne Matratze und sonstiges Zubehör)

zur Verwendung im privaten Wohnbereich. Für Versicherte, die darauf angewiesen sind, um zu Bett zu gehen und aufzustehen. Die Abgabe erfolgt leihweise. Dauernd Bettlägerige sind vom Anspruch ausgeschlossen. Vergütet wird der Kaufpreis eines Bettes bis zum Höchstbetrag von 2500 Franken inklusive MWST. Der Höchstbetrag an die Auslieferungskosten des Elektrobetts beträgt 250 Franken inklusive MWST.

Beträge im Text : Fr. 250.–, Fr. 2’500.–

Diese Position gibt es in der Liste der AHV nicht: ab dem Referenzalter besteht dafür grundsätzlich kein AHV-Anspruch (ausser Besitzstand aus der IV).

Antrag geplant oder abgelehnt? Hilfsmittel-Check für IV 14.03: CHF 19

14 Hilfsmittel für die Selbstsorge