Hilfsmittel IV und AHV

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IV-Hilfsmittel 14.06.2: Epilepsiewarnhund für Kinder ab 4 Jahren sowie für Erwachsene

sofern die Eignung der versicherten Person oder einer Inhaberin oder eines Inhabers der elterlichen Sorge als Warnhundehalterin oder Warnhundehalter von der Abgabestelle bestätigt wird. Der Anspruch besteht nur, wenn die Epilepsie fachärztlich diagnostiziert ist. Erwachsene müssen zudem dank dem Hund ein Eingliederungsziel nach Artikel 21 Absätze 1 und 2 IVG erfüllen können. Die Abgabestelle des Epilepsiewarnhundes muss durch die Organisation Assistance Dogs International (ADI) zertifiziert sein. Die Versicherung vergütet einen Pauschalbeitrag von 14 280 Franken. Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen: 9000 Franken für die Anschaffungskosten und 5280 Franken für Futter- und Tierarztkosten. Die Leistung kann maximal alle acht Jahre eingefordert werden, für jeden Hund jedoch nur einmal.

Beträge im Text : Fr. 280.–, Fr. 5’280.–, Fr. 9’000.–

Diese Position gibt es in der Liste der AHV nicht: ab dem Referenzalter besteht dafür grundsätzlich kein AHV-Anspruch (ausser Besitzstand aus der IV).

Antrag geplant oder abgelehnt? Hilfsmittel-Check für IV 14.06.2: CHF 19

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