Start › IV › 14 Hilfsmittel für die Selbstsorge
IV-Hilfsmittel 14.04: Invaliditätsbedingte bauliche Änderungen in der Wohnung
Anpassen von Bade-, Dusch- und WC-Räumen an die Invalidität, Versetzen oder Entfernen von Trennwänden, Verbreitern oder Auswechseln von Wohnungs- und Haustüren, Anbringen von Haltestangen, Handläufen, Zusatzgriffen sowie Wohnungs- und Haustüröffnern, Entfernen von Türschwellen oder Erstellen von Schwellenrampen, Installation von Signalanlagen für hochgradig Schwerhörige, Gehörlose und Taubblinde. Der Höchstbetrag für Signalanlagen beträgt 1300 Franken inkl. MWST.
Beträge im Text : Fr. 1’300.–
Diese Position gibt es in der Liste der AHV nicht: ab dem Referenzalter besteht dafür grundsätzlich kein AHV-Anspruch (ausser Besitzstand aus der IV).
Antrag geplant oder abgelehnt? Hilfsmittel-Check für IV 14.04: CHF 19
14 Hilfsmittel für die Selbstsorge
- 14.01 — WC-Dusch- und WC-Trockenanlagen sowie Zusätze zu bestehenden Sanitäreinrichtungen
- 14.02 — Krankenheber
- 14.03 — Elektrobetten (mit Aufzugbügel, jedoch ohne Matratze und sonstiges Zubehör)
- 14.05 — Hebebühnen, Treppenlifte und Rampen sowie Beseitigung oder Änderung von baulichen Hindernissen im und um den Wohn-, Arbeits-, Ausbildungs- und Schulungsbereich
- 14.06.2 — Epilepsiewarnhund für Kinder ab 4 Jahren sowie für Erwachsene
- 14.06.3 — Autismusbegleithund für Kinder zwischen 4 und 9 Jahren