Hilfsmittel IV und AHV

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IV-Hilfsmittel 4.01: Orthopädische Massschuhe und orthopädische Serienschuhe einschliesslich Fertigungskosten

sofern eine Versorgung gemäss der Ziffern 4.02–4.04 nicht möglich ist. Die Kostenbeteiligung der versicherten Person beträgt bis zum vollendeten 12. Altersjahr 70 Franken, ab dem vollendeten 12. Altersjahr 120 Franken. Bei Reparaturkosten beträgt die Kostenbeteiligung 70 Franken pro Kalenderjahr.

Vergütung gemäss Tarifvertrag mit dem Schweizerischen Verband Fuss & Schuh (SSOMV)

Beträge im Text : Fr. 70.–, Fr. 120.–

Bei der AHV : 4.51 — Orthopädische Massschuhe und orthopädische Serienschuhe einschliesslich Fertigungskosten . sofern sie einer pathologischen Fussform oder Fussfunktion individuell angepasst sind oder einen orthopädischen Apparat ersetzen. Die Leistung der Versicherung kann einmal pro Kalenderjahr beansprucht werden. Ein früherer Ersatz ist auf ärztliche Begründung hin möglich.

Antrag geplant oder abgelehnt? Hilfsmittel-Check für IV 4.01: CHF 19

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